Entscheidung
Bundesgerichtshof: Prozessgewinner können in Eigentümergemeinschaft an Prozesskosten beteiligt werden

Wohnungseigentümer, die gegen einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft klagen, müssen sich auch bei einem Erfolg vor Gericht an den Prozesskosten beteiligen.

19.07.2024
    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Prozesskosten auch anteilig auf die siegreichen Eigentümer umgelegt werden dürfen. (dpa / Uli Deck)
    Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine Eigentümergemeinschaft aus Rostock. Diese hatte entschieden, dass auf dem gemeinsamen Grundstück Gartenhütten aufgestellt werden. Dagegen klagten drei Eigentümer und bekamen vor Gericht Recht. Die Kosten für den Prozess wurden von der Gemeinschaft anschließend dennoch auf alle Eigentümer umgelegt. Diese Entscheidung sei rechtmäßig gewesen, urteilte der Bundesgerichtshof. Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Prozess führe, handele es sich um Verwaltungskosten. Diese könnten auf alle Eigentümer umgelegt werden.
    Aktenzeichen: V ZR 139/23
    Diese Nachricht wurde am 19.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.