BGH-Urteil
Bundesgerichtshof schränkt Werbung mit dem Begriff der "Klimaneutralität" ein

Unternehmen dürfen nur dann mit dem Begriff "klimaneutral" werben, wenn sie in der Werbung selbst erklären, was dies konkret bedeutet. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Konkret ging es um eine Werbung des Lakritz- und Fruchtgummiherstellers Katjes in einem Lebensmittel-Fachblatt.

    Verschiedene Artikel von Katjes liegen auf dem Kassenband eines Supermarktes in Deutschland.
    Der Fruchtgummihersteller Katjes stand vor Gericht, weil er damit geworben hatte, alle Produkte des Unternehmens würden klimaneutral produziert (Archivbild). (dpa / picture alliance / Michael Piepgras)
    Darin hieß es, das Unternehmen produziere seit 2021 alle Produkte klimaneutral. Tatsächlich ist der Herstellungsprozess selbst nicht emissionsfrei. Katjes unterstützt zum Ausgleich aber Klimaschutzprojekte.
    Gegen die Werbung geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie hielt die Werbung für irreführend und bekam nun vor dem BGH recht. Die Kompensation von Emissionen sei nicht gleichwertig zur Reduktion von Treibhausgasen, hieß es zur Begründung. Katjes darf die strittige Anzeige demnach nicht mehr verwenden.
    (Az. I ZR 98/23)
    Diese Nachricht wurde am 28.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.