Das zeichnete sich am Dienstag nach mehr als dreistündiger mündlicher Verhandlung ab, wie die Nachrichtenagentur Reuters schreibt. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters des zuständigen Kartellsenats, Kirchhoff, könnte es zutreffen, dass Apple eine dominierende Marktmacht innehat. Allerdings sehe der BGH noch Beratungsbedarf und will sein Urteil nicht mehr am Dienstag verkünden.
Eine Entscheidung wollen die Richterinnen und Richter am 18. März verkünden. Apple hatte vor Gericht gefordert, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Richter Kirchhoff hatte zuvor erklärt, eine solche Vorlage nach Luxemburg sei nach Ansicht des Senats nicht geboten.
Seit einer Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen 2021 kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalunternehmen vorgehen. Voraussetzung ist, dass diese über Landesgrenzen verschiedener Marktbereiche hinweg für den Wettbewerb bedeutsam sind.
(Az. KVB 61/23)
Diese Nachricht wurde am 28.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.