Urheberrechtsklage gegen Werbeblocker
Bundesgerichtshof will Entscheidung auf europäischer Ebene abwarten

Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Werbeblockern im Internet will der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Urteil auf europäischer Ebene abwarten.

    Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof (BGH) ist am Eingang des BGH zu sehen.
    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (picture alliance/dpa / Christoph Schmidt)
    Die höchsten deutschen Zivilrichter sehen Ähnlichkeiten zu einem Fall, der im Oktober am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entschieden werden soll. Der BGH verhandelte heute über eine Klage des Axel-Springer-Konzerns gegen Eyeo, den Vertreiber des Werbeblockers AdBlock Plus. Axel Springer sieht das Urheberrecht verletzt. Das Verlagshaus will, dass Eyeo auf Spinger-Seiten keine Werbung mehr blockiert, und fordert außerdem Schadenersatz für entgangene Einnahmen in Millionenhöhe. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg hatte die Klage keinen Erfolg.
    (Az. I ZR 131/23)
    Diese Nachricht wurde am 26.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.