Die höchsten deutschen Zivilrichter sehen Ähnlichkeiten zu einem Fall, der im Oktober am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entschieden werden soll. Der BGH verhandelte heute über eine Klage des Axel-Springer-Konzerns gegen Eyeo, den Vertreiber des Werbeblockers AdBlock Plus. Axel Springer sieht das Urheberrecht verletzt. Das Verlagshaus will, dass Eyeo auf Spinger-Seiten keine Werbung mehr blockiert, und fordert außerdem Schadenersatz für entgangene Einnahmen in Millionenhöhe. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg hatte die Klage keinen Erfolg.
(Az. I ZR 131/23)
Diese Nachricht wurde am 26.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.