Nach Angaben des Ministeriums durchsuchen Beamte seit heute früh Einrichtungen in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie die Wohnungen von führenden Mitarbeitern und Anteilseignern. Rechtsgrundlage ist dem Ministerium zufolge das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen verboten werden können, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. "Compact" wird vom Verfassungsschutz beobachtet und als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft.
Bundesinnenministerin Faeser erklärte, "Compact" hetze auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen die parlamentarische Demokratie. Das monatlich erscheinende Magazin hat eine Auflage von 40.000 Exemplaren. Daneben gibt es einen Videokanal.
Diese Nachricht wurde am 16.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.