Erweiterte BKA-Befugnisse
Bundesjustizminister Buschmann (FDP) will Pläne der Innenministerin zum heimlichen Durchsuchen von Privatwohnungen stoppen

Bundesjustizminister Buschmann lehnt die Pläne von Innenministerin Faeser ab, das Bundeskriminalamt mit erweiterten Befugnissen auszustatten. Der FDP-Politiker kritisierte insbesondere die Überlegungen zu einer leichteren Durchsuchung von Privatwohnungen. Es werde keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben, betonte Buschmann.

    Ein Schriftzug Bundeskriminalamt, BKA an einer WAnd, davor ein Schatten einer Person.
    Die Diskussion um die Befugnisse des BKA gehen weiter. (picture alliance / dpa / Fredrik von Erichsen)
    Buschmann sagte der "Bild"-Zeitung, ein solches Vorgehen von Beamten des Bundeskriminalamts wäre ein absoluter Tabubruch. Angesichts des Grundgesetzes sei dies nicht möglich. Buschmann kündigte an, er werde die Pläne stoppen.
    Der Gesetzentwurf der SPD-Ministerin sieht laut Medienberichten vor, dass das Bundeskriminalamt in Einzelfällen Wohnungen heimlich betreten und durchsuchen darf. Die erweiterten Befugnisse würden etwa das Anbringen von Spähsoftware auf Computern oder Smartphones ermöglichen. Das Betreten einer Wohnung steht demnach unter hohen Auflagen. So soll es etwa ausschließlich der Terrorismusbekämpfung dienen.
    Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskriminalamts- und des Bundespolizeigesetzes umfasst auch die Befugnis zum biometrischen Internetabgleich von Bilddaten und die Erlaubnis zur Auswertung von bereits erhobenen Daten sowie das Erkennen vorhandener Verknüpfungen auch durch KI-basierte Instrumente.
    Diese Nachricht wurde am 15.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.