Pflegekräftemangel
Bundeskabinett berät über neues Pflegeassistenz-Berufsbild und Steuer-Nachlass für E-Autos

Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Ausbildung von Pflegehelfern erstmals bundeseinheitlich regeln. Das Kabinett berät heute über einen Gesetzentwurf von Familien- und Sozialministerin Paus. Demnach soll ein eigenständiges Berufsprofil für die sogenannte "Pflegefachassistenz" geschaffen werden.

    Eine Pflegekraft begleitet die Bewohnerin eines Altenheims mit Rollator beim Gang durch den Flur.
    Eine Pflegekraft begleitet die Bewohnerin eines Altenheims mit Rollator beim Gang durch den Flur. (picture alliance / dpa / Oliver Berg)
    Die Ausbildung soll in der Regel 18 Monate dauern. Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss, in bestimmten Fällen sollen aber auch Bewerber ohne Schulabschluss zum Zuge kommen können.
    Bislang sind die Richtlinien für die Pflegehelfer-Ausbildung auf Ebene der Länder geregelt. Mit dem neuen Bundesgesetz will die Regierung angesichts des Personalmangels die Attraktivität des Berufs steigern. Das Gesetz, das ab 2027 gelten soll, sieht auch einen Anspruch auf eine "angemessene Ausbildungsvergütung" vor.

    Steuervorteile für E-Dienstwagen

    Die Bundesregierung will zudem den Absatz von E-Autos mit Steuer-Erleichterungen ankurbeln. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Kabinett heute billigen soll. Demnach sollen Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen auf Autos bis zu einem Wert von 95.000 Euro ausgedehnt werden. Zudem will die Regierung eine Sonderabschreibung für E-Autos beschließen, die rückwirkend ab Juli bis 2028 gelten soll. Beide Instrumente zusammen werden nach Schätzungen des Finanzministeriums den Staat in den nächsten Jahren jeweils rund 600 Millionen Euro kosten.
    Die Neuzulassungen für Elektroautos in Deutschland sind rückläufig. Gründe sind etwa die hohen Preise und die im vergangenen Jahr ausgelaufene öffentliche Förderung beim Kauf.
    Diese Nachricht wurde am 04.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.