Er legt fest, welche Einrichtungen und Unternehmen unentbehrlich für die Versorgung der Bevölkerung und das Aufrechterhalten der Wirtschaft sind. Das sogenannte Kritis-Dachgesetz betrifft Sektoren wie Energie, Verkehr, Finanzwesen, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Telekommunikation, Weltraum und Öffentliche Verwaltung. Bis zu 1.500 Betriebe sollen verpflichtet werden, sich gegen Ausfälle aufgrund von Naturkatastrophen, Sabotage- oder Terrorakten zu schützen. Vorgesehen sind Bußgelder von 50.000 bis 500.000 Euro für Verstöße und Versäumnisse. Der Gesetzentwurf zielt auf physische Gefährdungen, der Schutz vor Cyberangriffe wird bereits durch andere Bestimmungen geregelt. Die Bundesregierung setzt mit dem Kritis-Dachgesetz eine EU-Richtlinie aus dem vergangenen Jahr um.
Diese Nachricht wurde am 06.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.