Alleinerziehende sollen monatlich 200 Euro mehr pro Kind vom Staat erhalten, um den ausbleibenden Unterhalt vom Partner auszugleichen. Das Alter, bis dem das Geld maximal bezogen werden kann, soll von zwölf auf 18 Jahre angehoben werden. So sehen es die Pläne von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vor, die das Bundeskabinett verabschiedet hat. Gleichzeitig wird die bisher geltende Begrenzung der Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss von sechs Jahren abgeschafft. Der Staat lässt sich diese Geldleistungen in der Regel später vom unterhaltspflichtigen Elternteil erstatten.
"Gerade, wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, muss der Staat besser unterstützen", sagte Schwesig. Von der Reform profitierten 260.000 Kinder.
Deutsches Kinderhilfswerk lobt Verbesserung
Lob für die geplante Reform kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. Der Unterhaltsvorschuss könne ein guter Schutz vor Armut sein. Zugleich forderte das Hilfswerk weitere Unterstützungspläne für Alleinerziehende, etwa bei der Kinderbetreuung. Die Beantragungsprozeduren, Anrechnungsregelungen und die Höchsteinkommensgrenze seien kompliziert, sagte der Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann. "Das kann dazu führen, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht als zuvor."
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, wenn Bundestag und Bundesrat ihre Zustimmung geben. Allerdings fordern die Kommunen bereits, die Reform um ein halbes Jahr zu verschieben. Ein Gesetz, das frühestens Mitte Dezember verabschiedet werde, könne nicht zwei Wochen später ausgeführt werden, warnten die Spitzenverbände von Städten und Gemeinden. Dies funktioniere personell und organisatorisch nicht.
Schwesig hielt dem entgegen, die Kommunen sollten die Verbesserungen zunächst für Alleinerziehende organisieren, die keine Sozialleistungen beziehen - für die anderen wären erst einmal die Jobcenter zuständig. "Das wäre eine gute Übergangslösung", sagte sie.
Kosten werden zwischen Bund und Ländern aufgeteilt
Über die Finanzierung soll den Angaben nach mit den Ländern gesondert beraten werden. Mitte Oktober hatten Bund und Länder bei ihrer Einigung über die künftigen Finanzbeziehungen die Reform des Unterhaltsvorschusses im Grundsatz beschlossen. Bisher trägt der Bund ein Drittel der Kosten, die Länder zwei Drittel. Bliebe es dabei, müsste der Bund künftig 260 Millionen Euro mehr aufbringen, die Länder 530 Millionen Euro.
(fwa/tgs)