In den zurückliegenden zwölf Monaten wurden wegen wettbewerbswidriger Absprachen erstmals Bußgelder von 1,01 Milliarden Euro verhängt "und damit mehr als jemals zuvor", heißt es im Jahresrückblick des Bundeskartellamts. Bisher lag die höchste verhängte Summe demnach bei 717 Millionen Euro im Jahr 2003, die aber wegen Einsprüchen betroffener Unternehmen nicht komplett rechtskräftig wurden.
2014 sei im Hinblick auf verhängte Bußgelder ein "Ausnahmejahr" gewesen, so Kartellamtschef Andreas Mundt. Es seien gleich drei große, lang laufende Untersuchungen abgeschlossen worden: gegen die Zuckerindustrie, Brauereien und Wursthersteller – mit jeweils dreistelligen Millionenbußen.
Rechtsverschärfung "wenig zielführend"
"Wir gehen davon aus", so Mundt weiter, "dass wir mit den Bußgeldern eine ausreichend hohe abschreckende Wirkung erzielen." In den Unternehmen sei das Bewusstsein für die Kartellrechtsproblematik stark gestiegen, eine Verschärfung des Kartellrechts deshalb wenig zielführend.
In der Regel pendelt die Summe der Bußgelder um die 300 Millionen Euro pro Jahr. Das Geld fließt in den allgemeinen Staatshaushalt. Insgesamt verhängte die Behörde in neun Verfahren Bußgelder gegen 67 Unternehmen und 80 verantwortliche Manager.
Kaum Bedenken bei Fusionen
Bei der Kontrolle von Fusionen hatte die Behörde 2014 kaum Bedenken: Bei rund 1.200 angemeldeten Zusammenschlüssen von Unternehmen legte es nur in einem Fall ein Veto ein und untersagte die geplante Zusammenführung der Kreiskliniken Esslingen mit dem Klinikum Esslingen.
Immer wichtiger wird nach Angaben der Wettbewerbshüter der Bereich Online-Handel und Internetunternehmen: Ein Verfahren gegen Adidas habe die Behörde eingestellt, ein weiteres gegen Asics sei noch nicht abgeschlossen.
(bor/vic)