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Bundeskartellamt
Amazon muss Geschäftsbedingungen für Händler verbessern

Verzögerte Zahlungen, gesperrte Konten und Knebelverträge: Der Umgang des Online-Händlers Amazon mit Drittanbietern ist laut Bundeskartellamt nicht hinnehmbar. Nun hat der Konzern eingewilligt, seine Geschäftsbedingungen nachzubessern.

Von Günter Hetzke |
Das Foto zeigt ein Gebäude des Logistikzentrums amazon.de im Industrie - und Gewerbegebiet Nordost in Leipzig.
Amazon hat Drittanbieter zur Geheimhaltung verpflichtet (imago / Star-Media)
Das Bundeskartellamt hat heute mitgeteilt, dass ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingestellt wird. Der Online-Händler habe eingelenkt. Was wurde ihm vorgeworfen?
In erster Linie geht es um Geschäftsbedingungen, die nicht transparent, kaum auffindbar, einseitig oder rechtlich nicht zulässig sind. Geschäftsbedingungen, die das Verhältnis zwischen Amazon und den Dritthändlern betreffen. Amazon hat eine zweifache Funktion: Es ist einerseits selbst Online-Händler, in Deutschland inzwischen die Nummer eins, aber andererseits betreibt es eine Plattform, einen Internet-Marktplatz, auf dem andere Anbieter ihre Waren verkaufen können. Und der Umgang mit diesen Drittanbietern war nicht haltbar und nicht hinnehmbar.
Welche konkreten Geschäftsbedingungen wurden beanstandet?
Die Liste ist lang. Ich greife mal einen Punkt heraus. Was zum Beispiel geändert wird, ist der Gerichtsstand. Wenn einer dieser Dritthändler gegen Amazon vor Gericht ziehen wollte, dann musste er das in Luxemburg tun. Luxemburg, das heißt zum einen Ausland, zum anderen meist in französischer Sprache. Diese Drittanbieter sind oft kleine oder mittelständische Betriebe, wenn die hören, ich muss im Ausland klagen, das dürfte für viele eine Hemmschwelle gewesen sein. Dann haben sie eher abgewunken, in den sauren Apfel gebissen und einfach alles hingenommen, wenn ihnen beispielsweise ohne Begründung Konten gesperrt wurden, wenn Zahlungen verzögert erfolgten oder einbehalten wurden. Jetzt sind überwiegend deutsche Gerichte zuständig, beziehungsweise werden zuständig. Die geänderten Regelungen sollen in 30 Tagen in Kraft treten. Und in anderen europäischen Ländern sind es dann übrigens die Gerichte dort.
Warum haben die sich nicht gewehrt, in dem sie öffentlich Druck gemacht haben?
Weil genau das auch ein Punkt in den Geschäftsbedingungen war, mit dem die Händler geknebelt wurden. Es gab eine Geheimhaltungspflicht. Wenn einer dieser Händler sich über die Geschäftsbedingungen äußern wollte, musste er das US-Unternehmen vorher um Erlaubnis fragen. Es war ja durchaus unter der Hand bekannt, dass Amazon mit seinen Drittanbietern vereinzelt schlecht umging, aber für Journalisten war es schwer, jemanden zu finden, der sich öffentlich äußert. Das haben dann nur die gemacht, die entweder völlig verzweifelt waren oder die die Geschäftsbeziehungen bereits abgebrochen hatten. Die meisten haben ihre Wut geschluckt, denn die Drittanbieter sind nicht nur für Amazon wichtig, sondern die Online-Marktplätze von Amazon sind auch für die Drittanbieter zum Teil extrem wichtig.
(Der letzte Absatz wurde gestrichen. Es handelte sich um ein Verwaltungsverfahren und nicht um ein Bußgeldverfahren.)