Die in Bonn ansässige Behörde stufte Apple als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ein. Sie verwies auf das besondere Zusammenspiel der verschiedenen Apple-Produkte wie dem iPhone, dem Betriebssystem iOS und dem App-Store. Der Konzern betreibe so ein umfassendes digitales System mit einer hohen Bedeutung für den Wettbewerb nicht nur in Deutschland, sondern auch europa- und weltweit. Apple will gegen den Beschluss vorgehen.
Auch bei Amazon, Google und der Facebook-Mutter Meta hatte das Bundeskartellamt eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb festgestellt.
Diese Nachricht wurde am 05.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.