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Bundeskartellamt zu 50+1-Regel
Drohende Wettbewerbsverzerrung

Die 50+1-Regel ist eines der größten Streitthemen im deutschen Profifußball. Das Bundeskartellamt hat nun erstmals offizielle Bedenken dagegen geäußert, dass die drei Bundesliga-Vereine Bayer Leverkusen, der VfL Wolfsburg und die TSG 1899 Hoffenheim von ihr ausgenommen sind. Dadurch könne "Wettbewerbsverzerrung" drohen.

Von Mathias von Lieben |
Fußball: Bundesliga, TSG 1899 Hoffenheim - Bayer Leverkusen, 28. Spieltag in der PreZero Arena. Hoffenheims Florian Grillitsch und Leverkusens Florian Wirtz (r) in Aktion.
Wettkampf mit unfairen Mitteln? Für die TSG Hoffenheim (hier Florian Grillitsch, links) und Bayer Leverkusen (Florian Wirtz) gilt die 50+1-Regel nicht. (picture alliance/dpa | Uwe Anspach)
Zusammengefasst sagt das Kartellamt in seiner vorläufigen rechtlichen Einschätzung: Die Regel ist grundsätzlich unbedenklich und dazu geeignet, die mit ihr verbundenen sportpolitischen Ziele wie Vereinsprägung und die Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs zu gewährleisten.
Doch schon im nächsten Satz heißt es: Die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Regel sei durch geltende Ausnahmeregelungen nicht sichergestellt. Laut Amt: problematisch. Gemeint sind damit die drei Vereine Bayer Leverkusen, TSG Hoffenheim und VfL Wolfsburg, für die entsprechende Ausnahmen gelten.

Verzerrt 50+1 den sportlichen Wettbewerb?

Kurz zum Hintergrund: Die 50+1-Regel soll den Einfluss externer Geldgeber auf die 36 Erst- und Zweitligaklubs begrenzen. Sie sieht vor, dass die Stimmenmehrheit auch bei einer Ausgliederung der Profi-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft immer beim Mutterverein liegen muss. Ausnahmen gewährt die DFL allerdings dann, wenn ein Investor einen Verein bereits mehr als 20 Jahre unterstützt – und zwar in "erheblichem" Umfang.
Die Stehplätze der Nordtribüne, wo die FCA-Ultras normalerweise stehen, bleibt leer. Nur eine FCA-Flagge hängt über einer Tribüne.
Fußball-Bundesliga - Neuer Investor beim FC Augsburg sorgt für Diskussion
Die 50-plus-1-Regel besagt, dass Klubs mehrheitlich den Mitgliedern gehören. Doch das schließt Investoren nicht aus, die sogar in den Vereinen Führungsämter besetzen, und damit direkten Einfluss ausüben. Wie beim FC Augsburg, bei dem es gerade zu einem Investorenwechsel gekommen ist.
Das gilt für die Konzerne Bayer in Leverkusen und VW in Wolfsburg sowie für Hoffenheim-Mäzen Dietmar Hopp. Hätten einige Klubs größere Möglichkeiten zur Einwerbung von Eigenkapital zur Verfügung, heißt es allerdings in der Stellungnahme, würde das den sportlichen Wettbewerb verzerren und den Einfluss des Muttervereins ausschalten.

DFL will sich zeitnah mit der Einschätzung befassen

Die DFL, die die kartellrechtliche Einschätzung selbst beantragt hatte, will sich nun "zeitnah" mit der Thematik sowie der Einordnung des Kartellamts befassen. Erst danach wollen sich auch die drei Profiklubs aus Leverkusen, Hoffenheim und Wolfsburg äußern.