Urteil zu 5G-Auktion
Bundesnetzagentur sieht Urteil als Weckruf gegen politische Einflussnahme

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Müller, hat das Urteil zu einer rechtswidrigen politischen Einmischung in die 5G-Mobilfunk-Auktion als "Weckruf" bezeichnet.

    Die Bezeichnung "5G" ist symbolhaft auf dem Bildschirm eines Smartphones zu sehen.
    Symbolbild zum Thema schnelles "5G"-Mobilfunknetz (picture alliance / Andreas Franke / Andreas Franke)
    Er sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", in Bereichen, wo seine Behörde unabhängig sei, müsse dies von jeder Regierung gewahrt werden. Auch die Netzagentur selbst müsse dafür sorgen, dass nicht noch einmal auch nur der Anschein aufkommen könne, dass man sich beeinflussen lasse. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Vergabe der 5G-Frequenzen im Jahr 2019 als rechtswidrig eingestuft. Zur Begründung hieß es, das Bundesverkehrsministerium habe unter dem damaligen Ressortchef Scheuer von der CSU "massiv" und "rechtswidrig" Einfluss auf die Netzagentur genommen.
    Das Gericht gab damit zwei kleineren Mobilfunkanbietern recht, die sich bei den Vergabe- und Auktionsregeln benachteiligt gesehen hatten.
    Diese Nachricht wurde am 30.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.