
Die Parlamentsauflösung ist Voraussetzung für eine vorgezogene Neuwahl. Das Verfahren ist im Artikel 68 des Grundgesetzes geregelt. Demnach hat der Bundespräsident nach einer verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers 21 Tage Zeit, den Bundestag aufzulösen. Spätestens nach 60 Tagen muss dann eine Neuwahl durchgeführt werden. Bereits vereinbart als Termin ist der 23. Februar.
Bundeskanzler Scholz hatte am 16. Dezember die Vertrauensfrage im Bundestag verloren. Nach dem Zerbrechen der sogenannten Ampelkoalition war sein erklärtes Ziel, eine vorgezogene Neuwahl des Bundestages zu erreichen.
Diese Nachricht wurde am 27.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.