
Eine Parlamentsauflösung ist Voraussetzung dafür. Der Bundespräsident muss nach einer verlorenen Vertrauensfrage binnen 21 Tagen entscheiden. Spätestens 60 Tage danach muss eine Neuwahl durchgeführt werden.
Bundestag bleibt handlungsfähig
Der aktuelle Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt des neuen Bundestags mit all seinen Rechten und Pflichten bestehen. Das Parlament kann jederzeit wieder zusammenkommen, es kann weiter Gesetze beschließen, auch seine Gremien wie Untersuchungsausschüsse bestehen bis zum Ende der Wahlperiode fort. Dieses Ende ist mit dem ersten Zusammentreten des neu gewählten Bundestags erreicht.
Diese Nachricht wurde am 27.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.