AfD-Urteil
Bundespräsident Steinmeier: Rechtsstaat muss sich auch wehren können

Bundespräsident Steinmeier hat das Urteil zur Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz begrüßt.

    Die Entscheidung zeige, dass die Gerichte sehr wohl der Meinung seien, dass der Rechtsstaat sich auch wehren können müsse, teilte Steinmeiers Sprecherin mit. Bundesinnenministerin Faeser betonte, die Bewertung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall sei vom Verfassungsschutz sorgfältig begründet und nun bereits in zweiter Instanz für rechtmäßig befunden worden. Bundesjustizminister Buschmann sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, am wichtigsten und überzeugendsten bleibe es, rechtspopulistische Parteien politisch zu bekämpfen und mit Argumenten zu entlarven.
    Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte ein Urteil der Vorinstanz bestätigt, wonach der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen darf. Damit kann die Behörde auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Die AfD kündigte an, Beschwerde gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.
    Diese Nachricht wurde am 13.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.