
Steinmeier überprüfte das Gesetz darauf, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen war. Da sich mit dieser Frage zuvor bereits in mehreren Verfahren das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hatte, galt es als ziemlich sicher, dass er es unterschreiben würde.
Konkret sieht die Neuregelung vor, Verteidigungsausgaben von mehr als einem Prozent der Wirtschaftsleistung von der Schuldenbremse auszunehmen. Zudem wird ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz aufgelegt. Und schließlich wird die Schuldenbremse für die Länder etwas gelockert.
Zustimmung in Bundesrat und Bundestag größer als nötig
In der vergangenen Woche hatten sowohl Bundestag als auch Bundesrat die Änderung der drei betroffenen Grundgesetz-Artikel angenommen. In der Länderkammer fiel die Zustimmung mit 53 von 69 Stimmen größer aus, als es notwendig gewesen wäre. Im Bundestag hatte es 512 Ja- und 206 Nein-Stimmen gegeben - auch das war mehr als für die Zweidrittelmehrheit nötig.
Auf das Vorhaben hatten sich Union, SPD und Grüne nach tagelangem Ringen verständigt. Auch die Grünen wurden für die Zweidrittelmehrheiten gebraucht.
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Diese Nachricht wurde am 22.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.