Finanzpaket von Union und SPD
Bundespräsident Steinmeier unterzeichnet Gesetz für Grundgesetzänderungen

Bundespräsident Steinmeier hat das Gesetz für die erforderliche Grundgesetzänderung zum Finanzpaket von Union und SPD unterzeichnet. Es tritt in Kraft, sobald der Text im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Damit werden schuldenfinanzierte Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur in Höhe von mehreren Hundert Milliarden Euro möglich.

    Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Großaufnahme, rundherum verschwommen mehrere Menschen.
    Nach der Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat hat Bundespräsident Steinmeier hat das Gesetz zu den Grundgesetzänderungen unterzeichnet. (picture alliance / dpa / Christian Lademann)
    Steinmeier überprüfte das Gesetz darauf, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen war. Da sich mit dieser Frage zuvor bereits in mehreren Verfahren das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hatte, galt es als ziemlich sicher, dass er es unterschreiben würde. 
    Konkret sieht die Neuregelung vor, Verteidigungsausgaben von mehr als einem Prozent der Wirtschaftsleistung von der Schuldenbremse auszunehmen. Zudem wird ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz aufgelegt. Und schließlich wird die Schuldenbremse für die Länder etwas gelockert.

    Zustimmung in Bundesrat und Bundestag größer als nötig

    In der vergangenen Woche hatten sowohl Bundestag als auch Bundesrat die Änderung der drei betroffenen Grundgesetz-Artikel angenommen. In der Länderkammer fiel die Zustimmung mit 53 von 69 Stimmen größer aus, als es notwendig gewesen wäre. Im Bundestag hatte es 512 Ja- und 206 Nein-Stimmen gegeben - auch das war mehr als für die Zweidrittelmehrheit nötig. 
    Auf das Vorhaben hatten sich Union, SPD und Grüne nach tagelangem Ringen verständigt. Auch die Grünen wurden für die Zweidrittelmehrheiten gebraucht. 

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    Diese Nachricht wurde am 22.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.