Berlin
Bundespräsident Steinmeier unterzeichnet Klimaschutzgesetz - Klage gegen die Bundesregierung

Bundespräsident Steinmeier hat das novellierte Klimaschutzgesetz unterzeichnet. Wie ein Sprecher des Bundespräsidialamtes in Berlin mitteilte, konnte in der entsprechenden Prüfung keine evidente Verfassungswidrigkeit festgestellt werden. Der Bundestag hatte die Änderung des Gesetzes Ende April beschlossen.

    Autos, LKW und Lieferfahrzeuge auf dem Kaiserdamm in Berlin
    Autos, LKW und Lieferfahrzeuge auf dem Kaiserdamm in Berlin: Der Verkehrssektor hatte in den letzten Jahren die Klimaziele regelmäßig verfehlt. (dpa)
    Das Regelwerk nimmt künftig die Bundesregierung als Ganzes und nicht mehr Ministerien einzeln bei der Erreichung der Klimaziele in die Pflicht. Anders als bisher sollen Ministerien, die die Klimaziele nicht einhalten, auch nicht mehr zu Sofortprogrammen verpflichtet werden. Umweltverbände hatten Verfassungsbeschwerden angekündigt, sollte Steinmeier das Gesetz ausfertigen.

    Verhandlung über Klimaklage gegen Bundesregierung

    Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg begann heute die Verhandlung über eine Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung. Die Organisation will erreichen, dass ein wirksames nationales Luftreinhalteprogramm vorlegt wird. Konkret wirft die Umwelthilfe der Bundesregierung vor, gegen die Europäische Richtlinie zur Reduktion nationaler Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verstoßen. Die staatlichen Maßnahmen reichten nicht aus, um sämtliche Ziele für 2025 und 2030 sicher einzuhalten, hieß es zur Begründung. So würden nach geltenden Bestimmungen etwa Holzheizungen mit einem hohen Ausstoß an Feinstaub nicht beschränkt und auch
    keine verpflichtende Abgasreinigung vorgeschrieben.
    (Az. OVG 11 A 16/20)
    Diese Nachricht wurde am 15.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.