Die Klage wurde demnach beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Die gerichtliche Überprüfung ermögliche, in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten zu schaffen, hieß es.
Vorläufig darf das Amt die Facebook-Seite der Bundesregierung weiterbetreiben. Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung bleibe der Facebook-Auftritt ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit des BPA, erklärte eine Sprecherin.
Vorläufig darf das Amt die Facebook-Seite der Bundesregierung weiterbetreiben. Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Klärung bleibe der Facebook-Auftritt ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit des BPA, erklärte eine Sprecherin.
BfDI untersagt Facebook-Fanpage
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Kelber, hatte das BPA vor einem Monat angewiesen, den Betrieb der Facebook-Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Er vertritt die Auffassung, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage für eine Behörde datenschutzkonform nicht möglich sei. Kelber verweist dabei auf Untersuchungen seiner Behörde und ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz, in der auch die Länderdatenschutzbeauftragten vertreten sind.
Diese Nachricht wurde am 18.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.