Berlin
Bundesrat billigt Maßnahmen gegen Betrug mit Schrottimmobilien

Der Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, das den Betrug mit sogenannten "Schrottimmobilien" eindämmen soll.

    Ein verfallendes Wohnhaus in Halle (Saale) zwischen frisch sanierten Häusern.
    Ein Gesetz soll den Betrug mit Schrottimmobilien eindämmen (Archivbild) (picture alliance / Maximilian Schönherr)
    Dabei handelt es sich um Wohnungen und Häuser mit erheblichen Mängeln. In den Betrugsfällen zahlt ein Käufer bei einer Zwangsversteigerung nur eine Anzahlung für die Immobilie, kann sie aber bereits vermieten. Weil er nie den vollen Preis zahlt, wird sie erneut zwangsversteigert. Durch die Vermietungen hat der Betrüger dennoch Gewinn erzielt, während sich der Zustand der Immobilie und damit die Wohnsituation der Mieter weiter verschlechtert haben.
    Mit dem nun vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz können Gemeinden dem Käufer einer ersteigerten Immobilie diese vorübergehend entziehen; die Mieteinnahmen gehen dann an einen gerichtlich bestellten Verwalter. So soll verhindert werden, dass in betrügerischer Absicht überhöhte Gebote für solche Immobilien abgegeben werden. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im September gebilligt.
    Diese Nachricht wurde am 18.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.