Auf dem "Ankunftsnachweis" sollen neben einem Foto unter anderem auch Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Geschlecht vermerkt sein. In Verbindung mit der Erfassung und Registrierung von Fingerabdrücken soll das neue Verfahren verhindern, dass sich Flüchtlinge unter verschiedenen Identitäten möglicherweise mehrfach anmelden können. Auch Straftäter oder mögliche terroristische Gefährder sollen durch einen besseren elektronischen Datenaustausch leichter entdeckt werden können. Flüchtlinge ohne ein solches Dokument werden von Asylbewerberleistungen ausgeschlossen.
Etliche Behörden haben Zugriff auf die Daten
Mit der Zustimmung der Länder zum Datenaustauschgesetz wird zugleich die Registrierung von Flüchtlingen und die Bearbeitung ihrer Asylanträge erleichtert. Neben den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sollen künftig auch Grenzbehörden, Polizeien, Ausnahmeeinrichtungen, die Bundesagentur für Arbeit und die zuständigen Sozialhilfebehörden Zugriff auf die Daten erhalten.
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sagte, der Staat brauche einen umfassenden Überblick, wer sich im Land aufhalte. Zudem sei schnell Klarheit notwendig, wer bleiben könne und wer nicht. Das Gesetz bringe deutliche Verbesserungen.
Der neue Ausweis soll bis zum Sommer bundesweit an alle Flüchtlinge ausgegeben werden. Erste Asylbewerber haben ihn im Rahmen von Pilotprojekten bereits seit Donnerstag erhalten.
(pg/ach)