
Ein vom Bundesrat beschlossener Gesetzentwurf nimmt dabei vor allem Vermietungen von möbliertem Wohnraum sowie Kurzzeitvermietungen in den Blick. Zur Begründung des von Hamburg und Bremen eingebrachten Entwurfs hieß es, bei möbliertem Wohnraum ließen sich die Regeln zur Begrenzung der Mieten aushebeln. Grund sei, dass der Möblierungszuschlag, der auf die Nettokaltmiete aufgeschlagen wird, gesetzlich nicht geregelt ist. Ebenso gelten zahlreiche Mieterschutzvorschriften bisher nicht, wenn Wohnraum nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wird.
Die Vorlage wird nun zur weiteren Beratung in den Bundestag eingebracht.
Diese Nachricht wurde am 16.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.