Grundgesetzänderungen
Bundesrat stimmt schuldenfinanziertem Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur zu

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat für weitreichende Änderungen der Schuldenbremse gestimmt. Die Länderkammer votierte dafür, Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit weitgehend von der Schuldenbremse auszunehmen. Beschlossen wurde auch das sogenannte Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz.

    Die Mitglieder des Bundesrats stimmen bei der Plenarsitzung im Deutschen Bundesrat per Abfrage über die vom Bundestag beschlossenen Reform der Schuldenbremse ab.
    Der Bundesrat stimmt für eine Gesetzesänderung. (Bernd von Jutrczenka / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Das Sondervermögen umfasst 500 Milliarden Euro. Je 100 Milliarden Euro daraus sollen explizit in Klimaschutzprojekte beziehungsweise an die Länder fließen.
    Für die Aufweichung der Schuldenbremse waren Änderungen des Grundgesetzes erforderlich - und damit eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat. Zwölf Länder mit insgesamt 53 Stimmen stimmten dafür. Die übrigen Länder Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen enthielten sich.

    Bei Aussprache im Bundesrat sind auch kritische Töne zu hören

    Mit der Entscheidung können zudem die Länder künftig wieder in beschränktem Maße Kredite aufnehmen. Zu Beginn der Aussprache sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann von den Grünen, er sei eigentlich ein Verfechter der Schuldenbremse. Gleichwohl müsse Deutschland auf die aktuelle weltpolitische Lage reagieren und für seine Sicherheit sorgen. Deshalb stimme er - wenn auch in einigen Punkten mit erheblichen Bauchschmerzen - der Verfassungsänderung zu.
    Bremens Bürgermeister Bovenschulte nannte das Vorhaben eine Kompromisslösung. Der SPD-Politiker mahnte, die zusätzlichen finanziellen Spielräume dürften nicht durch Steuererleichterungen aufgezehrt werden.

    Söder (CSU): "Schutzschirm" für Deutschland und "deutscher Marshall-Plan"

    Bayerns Ministerpräsident Söder hat das Finanzpaket als "Schutzschirm" für Deutschland und "deutschen Marshall-Plan" bezeichnet. Zudem sei noch kein Euro ausgegeben, es gehe bei den Krediten immer darum, dass noch genau festgelegt werden müsse, wofür sie ausgegeben werden, sagt der CSU-Chef im Bundesrat. "Dies ist kein Selbstbedienungsladen für irgendwelche Projekte, die schon immer gemacht werden sollten", warnt Söder.
    Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig forderte, dass Investitionen in Straßen, Schienen, Krankenhäuser und Schulen zügig und pragmatisch erfolgen müssten.
    Sachsens Ministerpräsident Kretschmer hält nach dem Beschluss über das milliardenschwere Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur Strukturreformen für notwendig. "Dieser zweite Schritt muss kommen", sagte der CDU-Politiker im Bundesrat. Er sei notwendig, damit sich die großen finanziellen Mittel auch auswirkten. Bund und Länder stünden dazu in der Pflicht. 

    Grundgesetz wird für Lockerung der Schuldenbremse geändert

    Die Zweidrittelmehrheit im Bundesrat galt lange als unsicher, weil unklar war, wie Landesregierungen abstimmen würden, in denen Linke, FDP, Freie Wähler und BSW mitregieren.
    Thüringens Ministerpräsident Vogt begrüßte die Pläne im Grundsatz. Trotzdem werde sein Land sich bei der Abstimmung enthalten, sagte der CDU-Politiker am Morgen im Deutschlandfunk. Grund dafür seien unterschiedliche Ansichten des Koalitionspartners BSW in der Frage der erhöhten Verteidigungsausgaben.
    Doch schon zum Wochenanfang war klar geworden, dass auch Bayern mit seinen wichtigen sechs Stimmen zustimmen wird. Dazu hatten sich nach anfänglicher Ablehnung vor dem Hintergrund eines drohenden Scheiterns der Koalition im Land schließlich auch die in München zusammen mit der CSU regierenden Freien Wähler bereit erklärt. 
    In der Bundesratsdebatte erklärten zudem Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig und Bremens Regierungschef Bovenschulte (beide SPD), dass ihre Koalitionsregierungen unter Beteiligung der Linken den Grundgesetzänderungen zustimmen werden. Die Linkspartei steht einer Erhöhung der Verteidigungsausgaben äußerst kritisch gegenüber.

    FDP-Landtagsfraktionen scheitern mit Eilanträgen gegen Finanzpaket

    Gestern hatten mehrere Landesverfassungsgerichte Eilanträge der FDP zurückgewiesen. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster erklärte, in der Landesverfassung gebe es keine Vorschriften zur Schuldenbremse, die durch die Reform unmittelbar geändert werden könnten. Ähnlich entschieden auch die Verfassungsgerichtshöfe von Hessen und Bremen, wo die jeweilige FDP-Fraktion ebenfalls geklagt hatte.
    Die AfD stellte erst gestern einen weiteren Eilantrag, um die Zustimmung des Bundesrats zu verhindern. Dieser scheiterte allerdings, wie am Morgen bekannt wurde.
    Das Paket war von CDU, CSU und SPD während ihrer Sondierungsgespräche über eine mögliche Koalition verabredet worden. Um die nötigen Zweidrittelmehrheiten sicherzustellen, verhandelten Union und SPD anschließend mit den Grünen, die einige Änderungen durchsetzten.

    Weiterführende Informationen

    So kam die Mehrheit im Bundesrat für die Grundgesetzänderung zustande
    Diese Nachricht wurde am 21.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.