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Bundesrat
Zustimmung zu Frauenquote und Mietpreisbremse

Einigkeit im Bundesrat: Die Vertreter der Bundesländer haben den umstrittenen Koalitionsvorhaben Frauenquote und Mietpreisbremse zugestimmt. Politiker aller Parteien betonten die hohe Relevanz und Signalwirkung der Vorhaben.

Von Stefan Maas |
    Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering bei der Bundesrats-Sitzung.
    Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering bei der Bundesrats-Sitzung. (dpa/picture alliance/Jörg Carstensen)
    Der Weg ist frei für zwei große Projekte der Großen Koalition.
    Die Frauenquote und die Mietpreisbremse. Hatten SPD, CDU und CSU im Vorfeld heftig bei beiden Themen gerungen und bis zuletzt um Details gestritten bis die beiden Gesetze den Bundestag passieren konnten, gab es heute im Bundesrat vor allem: Zustimmung. Die Frauenquote sei ein wichtiges Signal, sagte Malu Dreyer, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin:
    "Dieses Gesetz wird helfen, Frauen künftig die gleichberechtigte Teilhabe im öffentlichen Dienst und in der Wirtschaft zu sichern."
    Von 2016 an gilt die Quote für die Aufsichtsräte der rund 100 größten börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen in Deutschland: Manuela Schwesig, die Familienministerin, attestierte dem Gesetz eine gute Balance zwischen klaren staatlichen Vorgaben und Freiheiten für die Unternehmen:
    "In einem Drei-Säulen-Modell schreiben wir den größten Unternehmen mit den meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine klare Vorgabe fest von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten - ohne Ausnahmen. In einer zweiten Säule geben wir 3.500 Unternehmen in unserem Land die Vorgabe: Ihr müsst euch Vorgaben machen, im Aufsichtsrat, im Vorstand, in der obersten Management-Ebene. Ihr könnt aber auf eure Branche und Größe Rücksicht nehmen."
    In einer dritten Säule ziehe auch der Bund mit und verpflichte sich zu diesen Vorgaben, sagte die SPD-Politikerin.
    Kramp-Karrenbauer: "Quote ist kein Allheilmittel"
    Hamburgs Erster Bürgermeister, Olaf Scholz, erklärte, er gehe davon aus, dass das Gesetz über die Top-Etagen der Wirtschaft hinaus Wirkung entfalten werde:
    "Denn selbstverständlich ändert das die Strukturen und das Nachdenken zum Beispiel in Unternehmen, wenn Sie wissen, da sitzt ein Aufsichtsrat mit vielen Aufsichtsrätinnen und die denken jetzt darüber nach, wie die künftigen Entscheidungen getroffen werden sollen."
    Natürlich sei die gesetzliche Quote kein Allheilmittel, sagte Annegret Kramp-Karrenbauer, die Ministerpräsidentin des Saarlandes. Notwendig sei sie dennoch, das habe die Erfahrung gezeigt:
    "Dieses Land, diese Parlamente haben über viele, viele Jahre in hoher Geduld die Möglichkeit eingeräumt, freiwillig diesen Weg zu gehen. Dieser Weg ist freiwillig nicht gegangen worden und deswegen ist es gut und richtig, dass der Gesetzgeber die Konsequenzen daraus zieht."
    Müller: "Neubau soll nicht abgewürgt werden"
    Wenn der Markt versagt, braucht es ein Gesetz, auch wenn das nicht allen gefällt. Das gilt auch für das zweite große SPD-Projekt, das an diesem Vormittag die Länderkammer passierte. Die Mietpreisbremse. Die gibt den Bundesländern die Möglichkeit, in Regionen mit angespanntem Mietmarkt, etwa in Großstädten, den Anstieg der Mieten bei Neuverträgen zu begrenzen - auf maximal zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dadurch sollen sich auch Mieter mit durchschnittlichem Einkommen noch Wohnungen in guten Lagen leisten können. Grundsätzlich lasse sich das Problem natürlich nur durch mehr neue Wohnungen lösen, sagte Michael Müller, Berlins Regierender Bürgermeister. Deshalb seien die vorgesehenen Ausnahmen richtig:
    "Der Neubau soll nicht abgewürgt werden, es ist gut, dass die Wohnungen, die nach dem 1.10.2014 gebaut wurden, gebaut werden, ausgenommen sind von der neuen Regelung, auch, dass wir eine Befristung haben von fünf Jahren, wo wir sehen können, wie dieses Instrument greift."
    Genau so richtig sei es auch, am Bestellerprinzip bei den Maklergebühren festzuhalten, sagte Ulrich Kelber, parlamentarischer Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherschutzministerium.
    "Es kann ja nicht richtig sein, dass Mieter und Mieterinnen vor allem auf angespannten Wohnungsmärkten immer die Kosten des Maklers tragen müssen."
    Auch wenn der im Auftrag des Vermieters gearbeitet habe.