Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen sei ein erster Schritt, sagte Schwesig im Deutschlandfunk. Jetzt müsse der Bundesverfassungsschutz nachweisen, dass bei der AfD gesichert rechtsextreme Bestrebungen vorlägen. Erst dann könne man prüfen, ob ein Antrag auf ein AfD-Verbot Erfolgsaussichten hätte. Dies habe nichts mit Zögern zu tun, sondern mit der Tatsache, dass es für ein Parteiverbot in Deutschland hohe rechtliche Hürden gebe, betonte die SPD-Politikerin. Unabhängig von einem Verbotsverfahren müsse auch die politische Auseinandersetzung mit der AfD weitergehen müsse. Man könne sich nicht allein auf Gerichte und Verfassungsschutz verlassen, so die Bundesratspräsidentin weiter.
Wanderwitz: "Höchste Zeit"
Der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Wanderwitz mahnte in der DLF-Sendung "Zur Diskussion", bei einem AfD-Verbotsverfahren keine weitere Zeit verstreichen zu lassen. Es sei höchste Zeit, sagte Wanderwitz. "Dass die AfD gerade in den Umfragen ein bisschen Federn lässt, ist zwar schön. Aber das macht die Gefahr, die von ihr ausgeht, nur unwesentlich kleiner." Der frühere Ostbeauftrage gab zu bedenken, dass ein Verbotsverfahren lange dauere. Wanderwitz will in den kommenden Tagen um Unterstützung für einen Antrag bei den Bundestagsabgeordneten werben.
Anklage und Verteidigung prüfen Rechtsmittel
Nach dem Urteil gegen Höcke prüfen Verteidigung und Staatsanwaltschaft mögliche Rechtsmittel. Höckes Anwalt Hornemann sagte der Deutschen Presse-Agentur, noch sei nicht entschieden, ob er und seine beiden Kollegen Revision einlegten. Diese wäre innerhalb von einer Woche möglich. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits gestern mitgeteilt, Rechtsmittel prüfen zu wollen. Sie hatte neben einer Geldstrafe auch eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gefordert.
13.000 Euro Geldstrafe für Höcke
Der AfD-Politiker war im Prozess um die Verwendung einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Halle sah es als erwiesen an, dass Höcke die Parole der SA, der früheren Sturmabteilung der Nazis, auf einer Kundgebung in Merseburg vor knapp drei Jahren wissentlich benutzte. Dabei habe es sich um das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" gehandelt.
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Diese Nachricht wurde am 15.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.