Urteil zur AfD
Bundesratspräsidentin Schwesig: Erster Schritt für ein mögliches Verbotsverfahren - CDU-Politiker Wanderwitz dringt auf schnellen Antrag

Bundesratspräsidentin Schwesig (SPD) hat das jüngste Urteil zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall als ein wichtiges Signal für ein mögliches Verbotsverfahren gewertet. Der sächsiche CDU-Politiker Wanderwitz sprach sich dafür aus, einen entsprechenden Antrag zeitnah auf den Weg zu bringen.

18.05.2024
    Manuela Schwesig (SPD) Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern im Portrait am 15.12.2023
    Es gebe die Pflicht aus dem Grundgesetz, gegen Verfassungsfeinde vorzugehen, sagte Bundesratspräsidentin Schwesig (SPD) . (picture alliance / Flashpic / Jens Krick)
    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen sei ein erster Schritt, sagte Schwesig im Deutschlandfunk. Jetzt müsse der Bundesverfassungsschutz nachweisen, dass bei der AfD gesichert rechtsextreme Bestrebungen vorlägen. Erst dann könne man prüfen, ob ein Antrag auf ein AfD-Verbot Erfolgsaussichten hätte. Dies habe nichts mit Zögern zu tun, sondern mit der Tatsache, dass es für ein Parteiverbot in Deutschland hohe rechtliche Hürden gebe, betonte die SPD-Politikerin. Unabhängig von einem Verbotsverfahren müsse auch die politische Auseinandersetzung mit der AfD weitergehen müsse. Man könne sich nicht allein auf Gerichte und Verfassungsschutz verlassen, so die Bundesratspräsidentin weiter.

    Wanderwitz: "Höchste Zeit"

    Der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Wanderwitz mahnte in der DLF-Sendung "Zur Diskussion", bei einem AfD-Verbotsverfahren keine weitere Zeit verstreichen zu lassen. Es sei höchste Zeit, sagte Wanderwitz. "Dass die AfD gerade in den Umfragen ein bisschen Federn lässt, ist zwar schön. Aber das macht die Gefahr, die von ihr ausgeht, nur unwesentlich kleiner." Der frühere Ostbeauftrage gab zu bedenken, dass ein Verbotsverfahren lange dauere. Wanderwitz will in den kommenden Tagen um Unterstützung für einen Antrag bei den Bundestagsabgeordneten werben.

    Anklage und Verteidigung prüfen Rechtsmittel

    Nach dem Urteil gegen Höcke prüfen Verteidigung und Staatsanwaltschaft mögliche Rechtsmittel. Höckes Anwalt Hornemann sagte der Deutschen Presse-Agentur, noch sei nicht entschieden, ob er und seine beiden Kollegen Revision einlegten. Diese wäre innerhalb von einer Woche möglich. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits gestern mitgeteilt, Rechtsmittel prüfen zu wollen. Sie hatte neben einer Geldstrafe auch eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gefordert.

    13.000 Euro Geldstrafe für Höcke

    Der AfD-Politiker war im Prozess um die Verwendung einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Halle sah es als erwiesen an, dass Höcke die Parole der SA, der früheren Sturmabteilung der Nazis, auf einer Kundgebung in Merseburg vor knapp drei Jahren wissentlich benutzte. Dabei habe es sich um das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" gehandelt.

    Weitere Informationen:

    Was spricht für und was gegen ein AfD-Verbotsverfahren?
    Diese Nachricht wurde am 15.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.