Das Bundesbudget sollte von 2015 an wieder ausgeglichen sein - zum ersten Mal seit 1969. Der Bundesrechnungshof sieht in sinkenden Investitionen und gleichzeitig wachsenden Sozialausgaben jedoch eine Gefahr für einen stabilen Haushalt. Bis 2018 sollen - auch wegen der demografischen Entwicklung - die Sozialausgaben von rund 153 auf 172 Milliarden Euro wachsen.
Gleichzeitig werde die Investitionsquote von 8,9 Prozent (2015) auf 8,3 Prozent im Jahr 2018 sinken. "Für einen zukunfts- und krisensicheren Haushalt kommt es deshalb umso mehr auf eine strukturell wirkende Haushaltskonsolidierung an", sagte Rechnungshofpräsident Kay Scheller am Dienstag in Berlin bei der Vorstellung des Jahresberichts.
Haushalt kann nicht auf Dauer mit Niedrigzinsen rechnen
Außerdem würden von der Regierung konjunkturell bedingte Entlastungen herangezogen, um neue und auf Dauer angelegte Belastungen zu finanzieren, sagte Scheller. Als ein Beispiel nannte er die Zinsausgaben auf die Bundesschuld, die wegen der Null-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank zurzeit historisch niedrig sind: "Wir können nicht davon ausgehen, dass die Zinssätze langfristig so niedrig bleiben."
In seinen "Bemerkungen 2014" bemängelt der Rechnungshof wie jedes Jahr aktuelle Fälle von Steuerverschwendung in den Ministerien und Bundesverwaltungen. Bei der Bundeswehr herrsche eine Spritverschwendung vor, ein Landesverband der Betriebskrankenkassen habe derweil seine Räume mit teuren Kunststücken geschmückt.
Verkehrsprojekte in der Kritik
Kritisiert wurden auch viele Verkehrsprojekte, wie ein nutztloses Verkehrssteuerungssystem auf der A14 - das Bundesverkehrsministerium genehmigte die Anlage nicht, der Steuerzahler blieb auf den Kosten sitzen. Gleichzeitig kritisieren die Prüfer, dass bei der Sanierung der Eisenbahnbrücken ein Investitionsstau von rund drei Milliarden Euro aufgelaufen sei. Um den Rückstau aufzuholen, müssten jährlich 400 Brücken erneuert werden - geplant seien aber nur 175 pro Jahr.
Mängel entdeckten die Prüfer auch in der Steuerverwaltung. So sind Ausfuhren in Länder außerhalb der EU von der Umsatzsteuer befreit. "Nehmen Unternehmen diese Steuerbefreiung in Anspruch, führen die Waren jedoch nicht aus, gelangen diese 'schwarz' in den Warenkreislauf der Europäischen Union", heißt es in dem Prüfbericht. Die Folge seien Steuerausfälle.
(nch/bor)