
Konkret geht es in dem Gesetzentwurf um Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Beratungsstellen, Krankenhäusern und Arztpraxen. Das Bundesfamilienministerium will, dass solche Aktionen künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dann droht bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Familienministerin Paus sagte, man wolle das Selbstbestimmungsrecht betroffener Frauen schützen. Diese dürften bei der ohnehin schwierigen Entscheidung über eine Abtreibung nicht mit Hass und Hetze konfrontiert werden.
Diese Nachricht wurde am 24.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.