Staatsfinanzen
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Übernahme kommunaler Altschulden - Wüst (CDU): "Unseriöses Wahlkampfmanöver"

Die Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums gebilligt, der die Übernahme von kommunalen Altschulden durch Bund und Länder ermöglichen soll. Für das Vorhaben müsste das Grundgesetz geändert werden.

    Ein Schriftzug mit dem Wort Rathaus, darüber ein goldener Greif am Eingang des Rostocker Rathauses.
    Viele Kommunen sind hochverschuldet und müssen sogenannte Kassenkredite aufnehmen. (picture alliance/Winfried Rothermel )
    Nach Angaben des Finanzministeriums betrugen die Kassenkredite vieler Kommunen Ende 2023 rund 31 Milliarden Euro. Mit dem Gesetzentwurf sollten Städte und Gemeinden wieder in die Lage versetzt werden, notwendige Investitionen in Kindergärten, Schulen oder in den öffentlichen Nahverkehr zu tätigen. Die Gewerkschaft Verdi begrüßte den Vorstoß. Die Altschulden lasteten wie ein Mühlstein auf den Finanzen vieler Kommunen, sagte der Verdi-Vorsitzende Werneke.
    Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wüst warf Bundeskanzler Scholz im Vorfeld der Entscheidung des rot-grünen Kabinetts ein "Wahlkampfmanöver" vor. Diese Änderung des Grundgesetzes kurz vor Ende der Legislaturperiode vorzuschlagen, sei unseriös, sagte der CDU-Politiker. Jeder in Berlin wisse, dass eine Umsetzung so kurz vor einer Bundestagswahl völlig unrealistisch sei. Derzeit ist die finanzielle Entlastung der Kommunen noch Ländersache.
    Diese Nachricht wurde am 24.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.