Damit sollen bereits genutze Kredite von rund 45 Milliarden Euro rechtlich abgesichert werden. Finanziert werden damit unter anderem die Energiepreisbremsen. Finanzminister Lindner erklärte, mit dem Nachtragshaushalt ziehe man die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. - Voraussetzung für die Pläne der Bundesregierung ist die Zustimmung des Bundestags. Dieser muss eine außergewöhnliche Notlage erklären und damit die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse erneut aussetzen. Das Parlament soll noch vor Weihnachten entscheiden. Die Union kündigte an, die Begründung der Notlage sorgfältig zu prüfen und dann zu entscheiden, wie man abstimme.
Finanzminister Lindner verzichtet in dem Nachtragshaushalt auf die Startfinanzierung für die Aktienrente. Die für dieses Jahr ursprünglich geplanten zehn Milliarden Euro werden demnach nicht in den Kapitalstock der Aktienrente fließen. Das Vorhaben an sich sei damit aber nicht vom Tisch, hieß es aus dem Finanzministerium.
Diese Nachricht wurde am 27.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.