Sie soll bis 2028 gelten, ein Jahr kürzer als im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart. Dies geht aus dem Entwurf hervor, der dem Hauptstadtstudio des Deutschlandfunks vorliegt. Er geht nun in die Ressortabstimmung.
Die Mietpreisbremse regelt in angespannten Wohnungsmärkten, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen gilt diese Begrenzung der Mietpreise nicht. Ob das Instrument in bestimmten Gebieten angewandt wird, entscheidet die jeweilige Landesregierung.
Diese Nachricht wurde am 16.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.