Trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen müssten demnach beim Standesamt nur noch eine einfache Selbstauskunft für das Personenstandsregister abgeben, wie die "Süddeutsche Zeitung" meldet. Bisher müssen sie zwei psychologische Gutachten einreichen. Anschließend entscheidet ein Amtsgericht. Das Verfahren gilt als langwierig, teuer und entwürdigend.
Nach dem Willen von Bundesfamilien- und das Bundesjustizministerium sollen im Fall von Minderjährigen unter 14 Jahren nur Sorgeberechtigte die Änderung beantragen können. Bei Jugendlichen ab 14 und bei Konflikten mit den Eltern müsse ein Gericht entscheiden, heißt es. Vorgesehen sei auch eine Bedenkzeit von drei Monaten nach Antragsstellung. Das Selbstbestimmungsgesetz soll das gut 40 Jahre alte Transsexuellengesetz ersetzen.
Diese Nachricht wurde am 25.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.