Es sollte keine Strafzahlungen für Unternehmen geben, wenn sie die CO2-Ziele nicht ganz erreichten, sagte Bundeskanzler Scholz. Das Geld müsse den Firmen für die Modernisierung des eigenen Unternehmens bleiben. Bundeswirtschaftsminister Habeck plädierte für ein vorübergehendes Aussetzen von Strafzahlungen. Die eigentlich für 2025 anfallenden Strafzahlungen könnten verrechnet werden, wenn 2026 und 2027 eine Übererfüllung erreicht würde, sagte der Grünen-Politiker.
In der Diskussion geht es um die sogenannten Flottengrenzwerte, also die Vorgabe für Hersteller, wie viel CO2 die von ihnen produzierten Neuwagen im Schnitt höchstens ausstoßen dürfen. Das einzuhalten, wird schwieriger, weil ab 2025 der zulässige Wert weiter sinkt und gleichzeitig der E-Auto-Absatz stockt.
Diese Nachricht wurde am 26.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.