Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte im November entschieden, dass die Bundesregierung umgehend Klimaschutzprogramme für die Bereiche Verkehr und Gebäude vorlegen müsse. Damit gab das Gericht in mehreren Verfahren Umweltverbänden Recht.
Die Entscheidung, Berufung gegen dieses Urteil einzulegen, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium damit, dass die Regierung größtmögliche Rechtssicherheit erreichen wolle. Umweltverbände reagierten empört auf die Ankündigung.
Nach dem aktuell geltenden Klimaschutzgesetz wurden in den Jahren 2021 und 2022 die Klimaziele in den Bereichen Verkehr und Gebäude verfehlt. In diesem Fall müssen die zuständigen Ministerien Sofortprogramme auflegen, um die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Diese Nachricht wurde am 04.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.