Für die meisten Opfer von Gewalttaten ist ihr Leiden nicht nach der Tat vorbei. Sie brauchen auch später noch psychologische Unterstützung, vor allem, wenn der Täter vor Gericht kommt und sie gegen ihn aussagen sollen.
Wenn sie während zur Tatzeit Kinder oder Jugendliche waren, bekommen Opfer einen Rechtsanspruch auf eine psychosoziale Begleitung - für die Zeit des gesamten Verfahrens, also vor, während und nach der Hauptverhandlung. Auch erwachsene Gewaltopfer können die Begleitung beantragen, sie brauchen aber eine Genehmigung des Gerichts. Wenn es die jedoch ablehnt, kann sich das Opfer auf eigene Kosten Unterstützung holen; wird der Täter verurteilt, muss er dafür aufkommen.
Mit dem Gesetz sollen Opfer künftig auch präziser über das Strafverfahren informiert werden, und für nicht deutschsprachige Opfer und Nebenkläger wird die Hinzuziehung von Dolmetschern geregelt.
Maas: "Meilenstein im Opferschutz"
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will damit die Belastung der Opfer reduzieren. Er sagte, ein Strafverfahren dürfe nicht dazu führen, dass die Menschen erneut traumatisiert würden. Mit der Neuregelung "gehen wir weitere wichtige Schritte, um den Schutzstandard für die Opfer zu erhöhen". Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten erhielten nun die emotionale und psychologische Unterstützung, die sie benötigen. Maas sprach von einem "Meilenstein im Opferschutz".
Mit dem Gesetz wird auch eine EU-Richtlinie umgesetzt. Der Entwurf geht jetzt in den Bundestag und soll bis November beschlossen werden.