Urteil
Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachbessern

Die Bundesregierung hat mit ihrem Klimaschutzprogramm erneut eine juristische Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass das Programm nicht ausreichend sei, um die Klimaziele einzuhalten.

    Autos, LKW und Lieferfahrzeuge auf dem Kaiserdamm in Berlin
    Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung muss einem Gerichtsurteil zufolge nachgebessert werden. (dpa)
    Nach Auffassung des Gerichts ist schon jetzt absehbar, dass von 2024 bis 2030 viele Sektoren die zulässigen Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen überschreiten werden - voraussichtlich mit Ausnahme der Landwirtschaft. 
    Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Deren Geschäftsführer Resch erklärte, die Bundesregierung müsse nun kurzfristig nachbessern. Der Verein fordert unter anderem ein Tempolimit auf Autobahnen und die Abschaffung steuerlicher Vorteile für Dienstwagenfahrer. Die Bundesregierung kann noch in Revision gehen. Auf Anfrage wollte sich die Bundesregierung am Abend zunächst nicht zu ihrem weiteren Vorgehen äußern. 

    Zweites Gerichtsverfahren läuft

    Bereits im vergangenen November hatte das OVG geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen müsse. Gegen dieses Urteil läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht. Nach Angaben des Umweltbundesamts wurden in diesen Sektoren 2023 die Vorgaben zur Reduktion von Treibhausgasen erneut verfehlt.
    Der Bundesrat berät heute über eine Änderung des Klimaschutzgesetzes. Demnach soll die Einhaltung der Ziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren überprüft werden, sondern in die Zukunft gerichtet und sektorübergreifend.
    Diese Nachricht wurde am 17.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.