Nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung wollen Union und SPD zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf abstimmen. Demnach sollen Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft, denen eine konkrete Beteiligung an Kämpfen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann, in Zukunft den deutschen Pass verlieren. Die IS-Kämpfer müssen zudem volljährig sein und sich künftig an Gefechten beteiligten. Die Regel soll nicht für die Kämpfer der Extremistenmiliz gelten, die bereits in Haft seien.
Schon jetzt kann dem Staatsangehörigkeitsgesetz zufolge die Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn sich der Betreffende freiwillig ohne Zustimmung des Verteidigungsministeriums ausländischen Streitkräften anschließt. Dieses Gesetz solle nun ergänzt werden, heißt es in dem Bericht.
Schon jetzt kann dem Staatsangehörigkeitsgesetz zufolge die Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn sich der Betreffende freiwillig ohne Zustimmung des Verteidigungsministeriums ausländischen Streitkräften anschließt. Dieses Gesetz solle nun ergänzt werden, heißt es in dem Bericht.