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Bundesregierung offenbar einig
Passentzug für IS-Kämpfer

Deutschen Terrorkämpfern mit Doppelpass soll künftig der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit drohen. Die Bundesregierung hat sich laut Medienberichten auf einen entsprechenden Plan geeinigt. Demnach müssen für einen Passentzug bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

03.03.2019
    Ein Fahrzeugkonvoi mit Mitgliedern der Terrormiliz Islamischer Staat
    IS-Kämpfer in Syrien (Archivbild) (Militant website/AP)
    Nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung wollen Union und SPD zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf abstimmen. Demnach sollen Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft, denen eine konkrete Beteiligung an Kämpfen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann, in Zukunft den deutschen Pass verlieren. Die IS-Kämpfer müssen zudem volljährig sein und sich künftig an Gefechten beteiligten. Die Regel soll nicht für die Kämpfer der Extremistenmiliz gelten, die bereits in Haft seien.
    Schon jetzt kann dem Staatsangehörigkeitsgesetz zufolge die Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn sich der Betreffende freiwillig ohne Zustimmung des Verteidigungsministeriums ausländischen Streitkräften anschließt. Dieses Gesetz solle nun ergänzt werden, heißt es in dem Bericht.