Versicherte, deren Vertrag bald endet oder die von sich aus kündigen, sollen weniger stark in den Genuss von den sogenannten Bewertungsreserven kommen. Für ausscheidende Versicherte ergeben sich dadurch Einbußen, die sich teils auf mehrere tausend Euro summieren könnten. Ziel ist, dass künftig die langfristigen Zusagen an alle Kunden Vorrang haben sollen.
Zudem soll der Garantiezins für neue Lebensversicherungsverträge zum 1. Januar 2015 von bisher 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt werden. Dadurch können Anbieter keine teuren Zusagen mehr machen, die Lebensversicherung verliert aber weiter an Attraktivität. In der Vergangenheit hatten die Anbieter die Kunden noch mit einem Garantiezins von bis zu 4 Prozent für das Altersvorsorge-Produkt gelockt.
Strengere Vorgaben für Unternehmen
Das Maßnahmenpaket sieht zugleich strengere Vorgaben für Unternehmen vor, damit Versicherer ihre Leistungsversprechen einhalten können. So kann die Aufsicht ein Verbot von Dividendenzahlungen an Aktionäre verhängen. Die Ausschüttungssperre wird fällig, wenn eine Garantieleistung gefährdet ist. Versicherer müssen Kunden zudem stärker als bisher an Risikogewinnen beteiligen. Das sind Erträge, die sich durch eine vorsichtige Kalkulation der Versicherer ergeben.
Außerdem billigten die Minister einen Gesetzentwurf zum Elterngeld Plus und einer flexibleren Elternzeit. Geplant ist, dass Mütter oder Väter länger Elterngeld beziehen können, wenn sie nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten.
(pg/sima)