Antwort auf Unions-Anfrage
Bundesregierung verteidigt staatlich geförderte NGOs

Die Bundesregierung hat Zweifel an der Gemeinnützigkeit staatlich finanzierter Nichtregierungsorganisationen zurückgewiesen.

    Protestteilnehmer halten in der Dämmerung vor dem Konrad-Adenauer-Haus in Berlin, der Zentrale der CDU-Bundespartei, Plakate und Schilder hoch.
    Als Antwort auf die Anfrage der Unionsfraktion sieht die Bundesregierung keinen Verstoß gegen die Unterstützung von NGO's. (IMAGO / Carsten Thesing)
    Das ergibt sich aus einer Antwort der Regierung auf die umstrittene Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag zu den deutschen NGO's, die mehreren Medien vorliegt. Darin wird unter anderem auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs verwiesen, wonach gemeinnützige Organisationen politisch aktiv sein dürfen.
    Die Antwort wurde der Union nach Angaben von Regierungssprecherin Hoffmann gestern Abend überstellt. Sie sagte, darin betone die Regierung, dass zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und gegen Radikalisierung und Polarisierung in der Gesellschaft unterstützenswert sei.
    Die Unionsfraktion hatte insgesamt 551 Fragen zur staatlichen Unterstützung von NGOs gestellt und dies ausdrücklich auch mit Protesten der Organisationen gegen CDU und CSU begründet. Die Demonstrationen hatten sich gegen die gemeinsame Abstimmung von Union und AfD über einen migrationspolitischen Antrag im Bundestag gerichtet.
    Diese Nachricht wurde am 12.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.