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Bundesregierung
Vorerst keine Vorratsdatenspeicherung

Die Große Koalition hat ihren Streit in Sachen Vorratsdatenspeicherung zunächst beigelegt: Man will die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die umstrittene EU-Richtlinie abwarten – so wie von Justizminister Heiko Maas vorgesehen.

17.01.2014
    Heiko Maas und Thomas de Maizière
    Heiko Maas und Thomas de Maizière (dpa/Wolfgang Kumm)
    Die Entscheidung des EuGH in Luxemburg werde "in Kürze erwartet", danach solle "sehr zügig" ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, heißt es in einem gemeinsamen Papier, auf das sich Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) verständigt haben.
    In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD festgelegt, die von der EU vorgegebene Richtlinie zur Speicherung von Kommunikationsdaten zur Verbrechensbekämpfung umzusetzen. Gegen diese hatte der Generalanwalt beim EuGH jedoch Mitte Dezember Bedenken vorgebracht und sie als nicht vereinbar mit der Grundrechte-Charta der EU bezeichnet. Mit dem Richterspruch wird vor Ostern gerechnet.
    Maas hatte kürzlich angekündigt, die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf Eis zu legen und auf den Ausgang des EuGH-Verfahrens zu warten. Diese Ankündigung hatte in der Union für teils heftige Kritik gesorgt.
    Linke fordern Verbot
    In dem der Nachrichtenagentur AFP und "Spiegel Online" vorliegenden Papier für die Kabinettsklausur kommende Woche in Meseberg heißt es nun, durch das Plädoyer des Generalanwalts beim EuGH sei "eine besondere Situation eingetreten". Die Entscheidung des Gerichtshofs werde voraussichtlich maßgebliche Vorgaben für eine Gesetzesregelung auf EU-Ebene machen. "Diese Vorgaben werden wir bei der Gesetzgebung zu berücksichtigen haben."
    De Maizière bestätigte gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" die Einigung auf das weitere Verfahren. Zugleich betonte er die Notwendigkeit der engen Zusammenarbeit von Innen- und Justizministerium. Für Maas und ihn sei es wichtig, "dass wir nicht in die alten Muster zurückfallen, die es zwischen Innen- und Justizministerium immer wieder gegeben hat". Danach fühlte sich der Justizminister für die Bürgerrechte zuständig, der Innenminister für die innere Sicherheit. Das wolle man hinter sich lassen.
    SPD-Vorstandsmitglied Ralf Stegner erklärte, Maas habe sich "sich mit seinem vernünftigen Vorschlag einer europarechtskonformen Regelung durchgesetzt". Linken-Fraktionsvize Jan Korte forderte, auf die Datenspeicherung gänzlich zu verzichten. Damit könne sich Deutschland "zum Datenschutz-Vorreiter in Europa machen".
    Europaweit umstritten

    Bei der Vorratsspeicherung geht es um die Frage, ob und wie lange Telekommunikationsunternehmen die Verbindungsdaten von Telefonaten, SMS-Verkehr und E-Mail-Kommunikation speichern müssen, und in welchen Fällen sie diese an die Polizei herausgeben müssen.
    Auf dem Pariser Platz in Berlin stehen Plakate mit der Aufschrift: "Vorratsdaten? Ich sage NEIN!" Hundert Meter entfernt im Hintergrund ist das Brandenburg Tor zu sehen.
    Nicht nur in Deutschland umstritten: die Vorratsdatenspeicherung (dpa / Stephanie Pilick)
    Für alle EU-Staaten und somit auch Deutschland besteht eine Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie. Denn trotz des laufenden EuGH-Verfahrens ist diese Regelung bis zum Urteil weiter gültig. Kläger sind Bürger und Institutionen aus Österreich und Irland, die sich gegen eine Speicherung ihrer Kommunikationsdaten wehren.