Mit dem geplanten Verbot von Keramikfasern soll eine Lücke geschlossen werden. Die Abgabe von Keramikfaser-haltigen Stoffen und Zubereitungen an den Endverbraucher ist in Deutschland bereits verboten. Jetzt sollen die Krebs erzeugenden Keramikfasern auch in fertigen Produkten nicht mehr enthalten sein dürfen. Folke Dettling vom Umweltbundesamt, das an dem Verordnungs-Entwurf mitgearbeitet hat:
Hierfür gibt es bisher noch keine ausreichende Regelung, die Endverbraucher vor gefährlichen Faserstäuben, die solche Keramikfaser-Erzeugnisse freisetzen können, wirksam schützt. Daher gibt es eine Notwendigkeit für eine Regelung für Erzeugnisse, die die bisherigen Regelungen nicht ablöst, sondern für den Verbraucherschutz vor allem ergänzt und erweitert.
Eingesetzt werden Keramikfasern meist zur Wärmedämmung: in Heizungsanlagen, Elektrogeräten, und im Fahrzeugbereich in Bremsbelägen und Ummantelungen von Katalysatoren. Viele dieser Produkte sind bereits heute Keramikfaser-frei - zumindest wenn sie in Deutschland und anderen EU-Staaten hergestellt wurden. Bei Produkten aus Nicht-EU-Staaten sieht es anders aus. Vor solchen Keramikfaser-haltigen Importen soll die neue Verbotsverordnung die Verbraucher schützen. Doch sie richtet sich auch an deutsche Hersteller, zum Beispiel von Heizungsanlagen. Folke Dettling vom Umweltbundesamt:
Gasbetriebene Heizgeräte haben auch heute noch Keramikfaser-haltige Dämmungen, zum Beispiel in dem Hitzeschutz für die Brennraumtür. Das ist ein ganz typischer Anwendungsfall für Keramik-faserige Materialien, die auch heute noch im Einsatz sind.
Bei kleineren Heizungsanlagen im Leistungsbereich bis 25 Kilowatt, wie sie typischerweise in Einfamilienhäusern eingesetzt werden, soll der Einsatz von Keramikfasern künftig verboten sein. Hier könne man die schädlichen Keramikfasern bereits durch andere Wärme dämmende Stoffe ersetzen, heißt es im Umweltbundesamt. Beim Bundesindustrieverband Haus-, Energie- und Umwelttechnik, der Heizungsunternehmen vertritt, sieht man das skeptisch. Heiner Hüppelshäuser, technischer Leiter:
Es gibt derzeit keine adäquaten Substitutionsprodukte für diese Keramikfasern. Die Ersatzprodukte, die derzeit getestet werden, von unseren Mitgliedsunternehmen, haben alle eine kurze Lebensdauer nur von wenigen Heizperioden.
Ein bisschen überbewertet werde dieses Problem der Ersatzstoffe, sagt Folke Dettling vom Umweltbundesamt. Es sei technisch lösbar, auch wenn noch ein bisschen geforscht werden müsse. Weil bei großen Heizungsanlagen der Ersatz von Keramikfasern durch andere Stoffe tatsächlich noch schwierig ist, sollen diese von dem Keramikfaser-Verbot ausgenommen werden. Ausgenommen werden sollen, so will es das Umweltministerium, auch die Ummantelungen von Abgas-Katalysatoren bei Fahrzeugen. Dafür wurden bisher oft Keramikfaser-Matten verwendet. Im Ministerium heißt es, es gebe noch keinen geeigneten Ersatz. Anders die Auffassung im Umweltbundesamt. Axel Friedrich, Leiter der Abteilung Umwelt, Verkehr und Lärm:
Unser Kenntnisstand, und der ist schon sehr alt, ist, ist, dass schon lange anstelle von Keramikfaser-Matten hier Metallgestricke vorhanden sind, die auch schon lange eingesetzt werden vor allem in höherwertigen Fahrzeugen. Von daher ist die Behauptung, es wäre technisch nicht machbar, nicht begründet. Wir sind auch heute auf dem Stand, dass die Kosten für solche Gestricke nicht höher sind als die für Fasermatten. Von daher sehen wir keine Notwendigkeit, hier eine Ausnahme zu machen.
Die so genannten Metallgestricke hätten gegenüber den Keramikfasern sogar thermische Vorteile und außerdem eine längere Lebensdauer, betont Friedrich. Und wenn der KAT nicht von Keramikfasern ummantelt sei, bestehe eben auch kein Risik, dass möglicherweise Krebs erzeugender Faserstaub in die Umwelt gelange. Vom Thema Keramikfasern beim Katalysator abgesehen, ziehen Umweltministerium und Umweltbundesamt bei der geplanten Verbotsverordnung an einem Strang, und sind sich darin einig, dass sie diese auch als Anstoß für eine europäische Richtlinie sehen.
Hierfür gibt es bisher noch keine ausreichende Regelung, die Endverbraucher vor gefährlichen Faserstäuben, die solche Keramikfaser-Erzeugnisse freisetzen können, wirksam schützt. Daher gibt es eine Notwendigkeit für eine Regelung für Erzeugnisse, die die bisherigen Regelungen nicht ablöst, sondern für den Verbraucherschutz vor allem ergänzt und erweitert.
Eingesetzt werden Keramikfasern meist zur Wärmedämmung: in Heizungsanlagen, Elektrogeräten, und im Fahrzeugbereich in Bremsbelägen und Ummantelungen von Katalysatoren. Viele dieser Produkte sind bereits heute Keramikfaser-frei - zumindest wenn sie in Deutschland und anderen EU-Staaten hergestellt wurden. Bei Produkten aus Nicht-EU-Staaten sieht es anders aus. Vor solchen Keramikfaser-haltigen Importen soll die neue Verbotsverordnung die Verbraucher schützen. Doch sie richtet sich auch an deutsche Hersteller, zum Beispiel von Heizungsanlagen. Folke Dettling vom Umweltbundesamt:
Gasbetriebene Heizgeräte haben auch heute noch Keramikfaser-haltige Dämmungen, zum Beispiel in dem Hitzeschutz für die Brennraumtür. Das ist ein ganz typischer Anwendungsfall für Keramik-faserige Materialien, die auch heute noch im Einsatz sind.
Bei kleineren Heizungsanlagen im Leistungsbereich bis 25 Kilowatt, wie sie typischerweise in Einfamilienhäusern eingesetzt werden, soll der Einsatz von Keramikfasern künftig verboten sein. Hier könne man die schädlichen Keramikfasern bereits durch andere Wärme dämmende Stoffe ersetzen, heißt es im Umweltbundesamt. Beim Bundesindustrieverband Haus-, Energie- und Umwelttechnik, der Heizungsunternehmen vertritt, sieht man das skeptisch. Heiner Hüppelshäuser, technischer Leiter:
Es gibt derzeit keine adäquaten Substitutionsprodukte für diese Keramikfasern. Die Ersatzprodukte, die derzeit getestet werden, von unseren Mitgliedsunternehmen, haben alle eine kurze Lebensdauer nur von wenigen Heizperioden.
Ein bisschen überbewertet werde dieses Problem der Ersatzstoffe, sagt Folke Dettling vom Umweltbundesamt. Es sei technisch lösbar, auch wenn noch ein bisschen geforscht werden müsse. Weil bei großen Heizungsanlagen der Ersatz von Keramikfasern durch andere Stoffe tatsächlich noch schwierig ist, sollen diese von dem Keramikfaser-Verbot ausgenommen werden. Ausgenommen werden sollen, so will es das Umweltministerium, auch die Ummantelungen von Abgas-Katalysatoren bei Fahrzeugen. Dafür wurden bisher oft Keramikfaser-Matten verwendet. Im Ministerium heißt es, es gebe noch keinen geeigneten Ersatz. Anders die Auffassung im Umweltbundesamt. Axel Friedrich, Leiter der Abteilung Umwelt, Verkehr und Lärm:
Unser Kenntnisstand, und der ist schon sehr alt, ist, ist, dass schon lange anstelle von Keramikfaser-Matten hier Metallgestricke vorhanden sind, die auch schon lange eingesetzt werden vor allem in höherwertigen Fahrzeugen. Von daher ist die Behauptung, es wäre technisch nicht machbar, nicht begründet. Wir sind auch heute auf dem Stand, dass die Kosten für solche Gestricke nicht höher sind als die für Fasermatten. Von daher sehen wir keine Notwendigkeit, hier eine Ausnahme zu machen.
Die so genannten Metallgestricke hätten gegenüber den Keramikfasern sogar thermische Vorteile und außerdem eine längere Lebensdauer, betont Friedrich. Und wenn der KAT nicht von Keramikfasern ummantelt sei, bestehe eben auch kein Risik, dass möglicherweise Krebs erzeugender Faserstaub in die Umwelt gelange. Vom Thema Keramikfasern beim Katalysator abgesehen, ziehen Umweltministerium und Umweltbundesamt bei der geplanten Verbotsverordnung an einem Strang, und sind sich darin einig, dass sie diese auch als Anstoß für eine europäische Richtlinie sehen.