Lindner erklärte in Berlin, der Schritt erfolge in Absprache mit Bundeskanzler Scholz und Vize-Kanzler Habeck. Nach Angaben aus dem Bundesfinanzministerium geht es um einen Betrag von etwa 45 Milliarden Euro, der über den Nachtragshaushalt rechtlich abgesichert werde. Der entsprechende Entwurf werde dem Bundestag übergeben mit dem Beschlussvorschlag, eine "außergewöhnliche Notlage" festzustellen. Das ist die Voraussetzung, um die Schuldenbremse auszusetzen. Der Bundestag kann dies dann mit der Kanzlermehrheit beschließen.
Weitreichende Folgen des Verfassungsgerichtsurteils
Die Bundesregierung zieht mit dieser Ankündigung die Konsequenz aus dem Haushalts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Übertragung von 60 Milliarden Euro alter Notlagen-Kredite in den Klimafonds für verfassungswidrig erklärt hatte. Das Urteil hat auch Folgen für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, WSF, den die Bundesregierung 2022 mit Kreditermächtigungen von 200 Milliarden Euro ausgestattet hatte. Die Ampelkoalition hatte am Dienstag mit einer Haushaltssperre eingeräumt, dass es mit dem Urteil auch für diese Kredite keine Grundlage mehr gebe.
Lindner kündigte in einem Interview mit dem "Handelsblatt" an, es gebe "erheblichen Konsolidierungsbedarf". Er sehe Sparpotenzial im Sozialetat. Steuererhöhungen lehnte er ab. Der FDP-Vorsitzende wandte sich auch gegen Forderungen aus den Reihen von SPD und Grünen, den Mechanismus der Schuldenbremse zu ändern.
Klingbeil: Es ist richtig, die Notlage für 2023 zu erklären
SPD-Chef Lars Klingbeil forderte, die Schuldenbremse für den Bund auch 2024 auszusetzen. "Ich finde es politisch richtig, die Notlage für 2023 zu erklären", sagte Klingbeil dem "Handelsblatt". "Und ich finde, es gibt viele politische Gründe, sie auch für 2024 zu erklären." Als Begründung nannte er die "Nachwehen" der Pandemie, die Energiekrise, die Inflation sowie den Krieg in der Ukraine und die Situation in Nahost.
Diese Nachricht wurde am 23.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.