Gesetzentwurf
Bundesregierung will Staatsleistungen an Kirchen auch ohne Zustimmung der Länder beenden

Niedersachsens Ministerpräsident Weil, SPD, lehnt die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Ablöse der jährlichen Staatsleistungen an die Kirchen ab.

    Eine Messdienerin hält einen Klingelbeutel.
    Die Kirchen in Deutschland finanzieren sich aus verschiedenen Quellen, eine davon sind die sogenannten Staatsleistungen. (picture alliance / dpa / Christophe Gateau)
    Er könne nur dazu raten, diese Pläne nicht weiterzuverfolgen, sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Zwar handele es sich bei der Ablöse um einen Verfassungsauftrag. Doch die Ablöse koste viel Geld. Die Haushaltslage in vielen Bundesländern sei nun infolge der zahlreichen Herausforderungen so angespannt, dass eine Ablöse in absehbarer Zeit finanziell nicht möglich sei. Die Länder seien sich in der Frage sehr einig, betonte Weil.
    Die Bundesregierung will im Herbst die Staatsleistungen auch gegen den Willen der Länder beenden. Auf die Länder kämen dann Einmalzahlungen in Milliardenhöhe zu. Seit mehr als zwei Jahrhunderten zahlt der Staat der evangelischen und katholischen Kirche jährlich Kompensationen für Enteignungen in der Vergangenheit. Zuletzt waren es mehr als 600 Millionen Euro pro Jahr. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts wurden zahlreiche Kirchengüter verstaatlicht. Im Gegzug erhalten die Kirchen regelmäßig Geld zum Bestreiten ihrer Aufgaben. Der politische Auftrag zur Beendigung dieser Zahlungen besteht seit der Weimarer Verfassung von 1919. Das Ablösegebot wurde ins Grundgesetz übernommen.
    Diese Nachricht wurde am 23.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.