Ein Entwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes sehe vor, dass die Streitkräfte auch Waffengewalt gegen unbemannte Luftfahrzeuge anwenden könnten, um einen besonders schweren Unglücksfall zu verhindern, hieß es. Zur Begründung wird angeführt, dass es in Deutschland regelmäßig zu illegalen Flügen von unbemannten Drohnen über Einrichtungen der kritischen Infrastruktur komme - also Anlagen für Energie, Telekommunikation, Verkehr oder Industrie. Diese würden mutmaßlich von einem staatlichen Akteur zu Sabotagezwecken und womöglich terroristischen Zwecken durchgeführt. Der Gesetzentwurf soll dem Kabinett am Mittwoch vorgelegt werden.
Diese Nachricht wurde am 10.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.