"Angesichts der Tatsache, dass Herr Snowden bereits Fragen des Europäischen Parlaments und des Europarates beantwortet hat, geht die Bundesregierung nach wie vor davon aus, dass eine Zeugenvernehmung von Herrn Snowden im Ausland möglich ist", heißt es in der Stellungnahme mit Datum 2. Juni, die dem Deutschlandradio Hauptstadtstudio vorliegt.
Zudem heißt es in dem Dokument, dass die Bundesregierung nach wie vor prüfe, ob Edward Snowden eine politische Straftat begangen habe. Sollte sie zu diesem Schluss gelangen, würde möglicherweise ein Auslieferungshindernis bestehen, wenn er in Deutschland wäre. Über Interpol sei Snowden bislang jedoch nicht zur Fahndung ausgeschrieben.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte dazu im ARD-Fernsehen, er sehe keinen Grund für eine Einreisegenehmigung. Die mögliche Beschädigung der deutsch-amerikanischen Beziehungen sei schwerwiegender als das Auskunftsinteresse des Ausschusses.