Die FDP-Rechtsexpertin Helling-Plahr wirbt um Unterstützung, einen fraktionsübergreifenden Antrag für eine Gesetzesregelung zu erarbeiten. Sie sagte der Zeitung "Die Welt", es sei unerträglich, dass veraltete Argumente bis heute eine Gesetzeslage begründeten, die es Menschen verwehre, einander zu helfen.
Die Eizellspende ist im Embryonenschutzgesetz von 1990 - anders als die Samenspende - verboten. Helling-Plahr betonte, die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin habe in ihrem Abschlussbericht festgestellt, dass dieses Verbot nicht mehr begründet sei.
Diese Nachricht wurde am 22.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.