Antrag beschlossen
Bundestag beschließt Anerkennung von Opfer der NS-"Euthanasie"

Der Deutsche Bundestag hat behinderte und psychisch kranke Menschen, die in der Zeit des Nationalsozialismus ermordet und misshandelt wurden, ausdrücklich als Opfer des NS-Regimes anerkannt.

    Patienten der Diakonissenanstalt Bruckberg (Landkreis Ansbach) in Bayern wurden während der NS-Zeit in staatliche Heilanstalten und von dort aus in Tötungsanstalten transportiert.
    Tausende Patienten der Diakonissenanstalt Bruckberg (Landkreis Ansbach) in Bayern wurden während des Nationalsozialismus aufgrund ihrer Behinderung oder psychischen Erkrankung ermordet. (picture-alliance / dpa / epd-Bild)
    Das Parlament verabschiedete gestern am späten Abend einstimmig einen entsprechenden Antrag von SPD, Union, Grünen und FDP. Dadurch werden auch solche Menschen als NS-Opfer anerkannt, die von den Nazis zwangssterilisiert wurden. In dem Antrag wird zudem eine bessere Erforschung der Morde gefordert, die das NS-Regime unter dem Begriff "Euthanasie" verharmloste. Die Nationalsozialisten hatten massenhaft Patienten und Insassen von Heil- und Pflegeanstalten ermorden lassen. Nach Schätzungen von Wissenschaftlern wurden etwa 300.000 getötet und 400.000 zwangssterilisiert.
    Das Parlament beschloss zudem ebenfalls eine Resolution gegen Antisemitismus im Bildungs- und Wissenschaftsbetrieb. Darin werden unter anderem Maßnahmen gegen Boykott-Aufrufe gegen Israel gefordert.
    Diese Nachricht wurde am 30.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.