Rauschmittel
Bundestag beschließt Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr

Der Bundestag hat am Abend eine Gesetzesänderung beschlossen, mit der ein Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr eingeführt wird. Dieser liegt bei 3,5 Nanogramm des Wirkstoffs THC pro Milliliter im Blutserum. Den Wert hatte eine Expertenkommission empfohlen.

    Eine Hand hält in einem Auto ein Handy, auf dem in grün eine Cannabis-Pflanze und die Worte THC Grenzwert zu lesen sind. Dahinter sieht man ein Steuer und Qualm.
    Es gibt küntig einen Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr. (IMAGO / Bihlmayerfotografie / IMAGO)
    Nach deren Angaben ist der Grenzwert vergleichbar mit einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille. Verstöße sollen mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro und mit einem einmonatigen Fahverbot geahndet werden. Wegen der Risiken des Mischkonsums gilt nach dem Cannabis-Genuss für Autofahrer ein komplettes Alkoholverbot. Wer sich trotzdem alkoholisiert und bekifft ans Steuer setzt, riskiert ein höheres Bußgeld von 1.000 Euro.

    Strengere Regeln für Fahranfänger

    Für Fahranfänger gelten strengere Regeln. Für sie heißt es künftig wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot - der Grenzwert von 3,5 greift also nicht. Sanktion: in der Regel 250 Euro.
    Cannabis wirkt anders als Alkohol. Laut Expertenkommission ist ein "Herantasten" an den Grenzwert nicht möglich. Am stärksten beeinträchtigt sei die Fahrtüchtigkeit 20 bis 30 Minuten nach dem Konsum, hieß es. Nach drei bis vier Stunden klinge der Rausch wieder ab. Bei häufigem Konsum könne sich Cannabis jedoch im Körper anreichern und noch Tage bis Wochen im Blut nachweisbar sein, hieß es.
    Die beschlossenen Regeln gelten übrigens nicht nur für Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer. Selbst in der Schifffahrt sollen sie angewendet werden.

    CDU spricht von "schwarzem Tag für die Verkehrssicherheit"

    Der CDU-Fachpolitiker Müller sprach in der Bundestagsdebatte von einem "schwarzen Tag für die Verkehrssicherheit". Die Beratungen hätten gezeigt, dass es der Bundesregierung darum gehe, Cannabis-Konsumenten das Autofahren zu erleichtern. Absurd sei die Argumentation, dass es eine Gerechtigkeitsfrage sei, Cannabis-Konsumenten und Alkoholtrinker gleichzustellen. Die Grünen-Abgeordnete Michaelsen verteidigte die Regelung. Sie betonte, auch in Zukunft dürfe niemand im Rausch Auto fahren.
    Beschlossen hat der Bundestag zudem Nachbesserungen am Cannabis-Gesetz selbst, die der Bund den Ländern zugesagt hatte. Damit durch die Anbauvereine ab 1. Juli keine großen Plantagen entstehen, sollen Genehmigungen verweigert werden können, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser in einem "baulichen Verbund" oder in unmittelbarer Nähe mit denen anderer Vereine stehen.
    Diese Nachricht wurde am 07.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.