Das Gesetz wurde gestern Abend mit der Mehrheit von SPD, Grünen und FDP verabschiedet. Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird demnach von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert, damit die Behörden Ausweisungen besser vorbereiten können. Außerdem darf die Polizei in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume durchsuchen, als ausschließlich die, die die betroffene Person bewohnt. Abschiebungen müssen in der Regel auch nicht mehr angekündigt werden. Darüber hinaus werden zusätzliche Haftgründe und erweiterte Abschiebegründe eingeführt. Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten werden eingeschränkt.
Diese Nachricht wurde am 19.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.