Finanzen
Bundestag billigt Steuerentlastungen und Anhebung des Kindergeldes

Der Bundestag hat Steuerentlastungen zum Ausgleich der sogenannten Kalten Progression beschlossen. Dabei sollen schleichende Steuererhöhungen durch Lohn- und Preissteigerungen über die Anpassung von Grundfreibetrag und Steuertarif verhindert werden.

    Blick auf den Bundesadler im Plenarsaal im Deutschen Bundestag.
    Blick auf den Bundesadler im Plenarsaal im Deutschen Bundestag. (imago / Achille Abboud / Achille Abboud)
    Für den Gesetzentwurf zum Ausgleich der kalten Progression stimmten neben SPD, Grüne und FDP auch die Union und die AfD. SPD und Grüne kritisierten allerdings, dass die FDP darauf bestanden habe, andere Vorhaben aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Investitionsanreize und bessere Abschreibungsmöglichkeiten für die Wirtschaft kämen nun nicht – obwohl sie so ähnlich auch in den Wahlprogrammen von FDP und Union stünden. Der frühere Finanzminister Lindner sagte, die Entlastungen seien zu gering dimensioniert gewesen.

    Kindergeld steigt um fünf Euro

    Mit den Stimmen von SPD und Grünen sowie Union und FDP wurde zudem die Erhöhung des Kindergeldes gebilligt. Ab Januar soll es um fünf Euro monatlich auf 255 Euro steigen, auch der Kinderfreibetrag wird angehoben.
    Damit die Entlastungen tatsächlich kommen, müssen die Länder zustimmen. Der Bundesrat wird sich morgen mit dem Gesetzentwurf befassen.
    Diese Nachricht wurde am 19.12.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.